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Das Kleingedruckte
Zu den AGBs
Impressum
intertel gmbh
communication services
Grindelberg 86
20144 Hamburg
Geschäftsführer: Christian Voß
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 67599
St.Nr: 57/ 840 / 01824
Alle Angebote auf dieser Website sind freibleibend.
Änderungen sind vorbehalten und jederzeit möglich.
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sämtliche Veröffentlichungen auf diesen Seiten erfolgen ohne Berücksichtigung eines eventuellen Warenschutzes. Warennamen werden lediglich zu Informationszwecken benutzt, ohne Gewährleistung einer freien Verwendung.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller bei intertel gelinkten Seiten. Wir machen uns diese Inhalte nicht zu eigen.
Credits
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch die intertel GmbH communication services ( nachfolgend intertel genannt) Sie gelten ausschließlich.
- Anerkennen der Geschäftsbedingungen
Mit seiner Unterschrift auf dem Bestellformular akzeptiert der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Intertel und verpflichtet sich, diese zu beachten.
- Datenschutz
Die von Intertel im Rahmen der Vertragsdurchführung erhobenen personenbezogenen Daten werden nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für Marketingzwecke von Intertel genutzt. Der Kunde erklärt hierzu seine Einwilligung.
- Haftung
1)Intertel haftet für Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. (2) Eine Schadensersatzhaftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsnormen bleibt von der vorstehenden Bestimmung unberührt. (3) Die Haftung für von Intertel zu vertretenden Verzug, anfäängliches Unvermögen und Unmöglichkeit ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden mußte. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch, wenn Intertel eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt.
- Zustandekommen von Verträgen; Vertragsinhalt
1) Die Bestellung durch den Kunden ist ein bindendes Angebot. Ist Intertel bereit, das Angebot anzunehmen, so erfolgt dies durch Auftragsbestätigung per e-Mail, Fax oder per Post. Ist ein Kaufvertrag mit dem Abschluß eines Vertrags mit einem Mobilfunkanbieter verbunden, steht der Vertragsabschluß unter der aufschiebenden Bedingung, daß der Kunde vom Mobilfunkanbieter akzeptiert wird. (2) Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. Intertel übernimmt für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr. Hinsichtlich des Umfangs und der Art der Lieferung sind allein die in der Auftragsbestätigung oder Rechnung enthaltenen Angaben verbindlich.
- Lieferzeit, Gefahrübergang
(1) Intertel liefert die Ware gemäß den getroffenen Vereinbarungen. Ist ein Liefertermin mit dem Kunden vereinbart, wird Intertel diesen Termin nach bestem Vermögen einhalten.Intertel ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teilleistungen zu erbringen und diese zu fakturieren. (2) Ist Intertel aufgrund von bei Intertel bzw. deren Lieferanten eintretenden Betriebsstörungen, Arbeitsausständen, Aussperrungen, behördlichen Anordnungen oder anderen Fällen höherer Gewalt ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran gehindert, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin zu liefern bzw. entsprechende Leistungen zu erbringen, verlängern sich diese Termine und Fristen entsprechend um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als acht Wochen an, können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. (3) Ist Intertel mit einer Lieferung in Verzug, muß der Kunde Intertel zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist von zwei Wochen setzen. (4) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald Intertel bzw. deren Lieferanten die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Auslieferung bestimmten Person übergeben hat. Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
- Zahlungsbedingungen, Kosten
(1) Die Zahlung der Ware erfolgt per Nachnahme oder per Vorkasse (Überweisung). (2) Dem Kunden kann je Lieferung ein pauschaler Versandkostenanteil in Höhe von bis zu € 12,00 bei Nachnahme und bis zu € 6,70 bei Vorkasse in Rechnung gestellt werden. (3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vonIntertel anerkannt sind. (4) Übt der Kunde ein ihm gemäß 3. des Fernabsatzgesetzes zustehendes Widerrufsrecht aus, so hat er bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, daß die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Bei Abschluß eines Mobilfunkvertrages entfällt das Recht auf Wiederspruch mit der Genehmigung des Antrages durch den Anbieter. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Antrag erst zwei Wochen nach Bestellung aktivieren zu lassen. In dieser Frist besteht jederzeit das Recht eines schriftlichen Wiederrufs. Der Kunde muß diesen Wunsch einer Terminaktivierung in den dafür vorgesehenen Antragsfeledern des Mobilfunkvertrages erklären. (6) Wählt der Kunde die Zahlungsart "Nachnahme", so sind die Nachnahmegebühren an den Versender zu entrichten.
- Eigentumsvorbehalt
(1) Intertel behält sich das Eigentum an allen von ihr ausgelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sowie sonstiger Forderungen, die Intertel gegen den Kunden in unmittelbarem Zusammenhang mit der gelieferten Waren nachträglich erwirbt, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Vor Übergang des Eigentums wird der Kunde über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Intertel verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes, hat der Kunde Intertel dies sofort schriftlich mitzuteilen und den Dritten unverzüglich auf das Vorbehaltseigentum vonIntertel hinzuweisen. (2) Bei Zahlungsverzug - auch hinsichtlich eines fälligen Teilbetrages - und bei anderem vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, ist Intertel berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. (3) In betrügerischer Absicht abgeschlossene Mobilfunkverträge, insbesondere in solchen Fällen, in denen keine Nutzung der Mobilfunkkarte erfolgt, können zu einer Rückforderung der vergüteten Prämien und Vergünstigungen führen.
- Gewährleistung
(1) Intertel gewährleistet, daß die gelieferte Ware nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit, beispielsweise bei handelsüblichen oder geringen, technisch nicht vermeidbaren Abweichungen in Qualität, Farbe, Abmessungen, Ausstattung, Gewicht oder Design, bleibt außer Betracht. (2) Die Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate und beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden. Etwaige Mängel sind vom Kunden Intertel schriftlich mitzuteilen. (3) Liegt ein vonIntertel zu vertretender Mangel vor, so ist Intertel nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Gelingt ein erster Nachbesserungsversuch innerhalb angemessener Frist nicht und schlägt auch ein weiterer Nachbesserungsversuch fehl, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. (4) Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschl. entgangenem Gewinn und wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen, sofern nicht in 4. eine anderweitige Regelung vorgesehen ist.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke des Vertrages.
- Erfüllungsort/Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Sitz von Intertel in Hamburg. (2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes handelt, wird Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
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